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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Velden White Nights

der Progres Projekte und Veranstaltungen GmbH
Radetzkystrasse 20, 9020 Klagenfurt (im Folgenden: Progres)

 

Auf § 10 und § 10a dieser AGB (Datenschutz – Zustimmungserklärung des Kunden) wird besonders hingewiesen.

 

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart wird, für alle Geschäftsbeziehungen von Progres, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Tickets für Veranstaltungen und die Durchführung dieser Veranstaltungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, die auf der Website von Progres (http://thewhitenights.at) jederzeit abrufbar sind und von dort ausgedruckt und/oder dauerhaft abgespeichert werden können.

(2) Mit der Bestellung von Tickets im Vorverkauf oder mit dem Erwerb von Tickets an der Tages-oder Abendkasse erklärt sich der Kunde mit diesen AGB samt angeschlossener Hausordnung einverstanden und ist an sie gebunden.

(3) Allfällige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Vertragspartnern von Progres werden nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn Progres diesen im Vorhinein schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat.

 

§ 2. Leistungsgegenstand

(1) [Leistungsinhalt] Der Umfang der von Progres zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag samt den vereinbarten AGB und der Hausordnung. Nach dieser Maßgabe hat Progres dem Kunden die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zu ermöglichen.

(2) [Erfüllung durch Dritte] Progres ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte einzusetzen.

(3) [Absage der Veranstaltung] Progres ist unbeschadet der Fälle höherer Gewalt berechtigt, die Veranstaltung bei Vorliegen sachlich gerechtfertigter Gründe bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden – gegebenenfalls gegen Aushändigung des bereits erhaltenen Tickets – zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kunden gegenüber Progres sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise-und Übernachtungskosten, es sei denn, derartige Kosten entstehen aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von Progres (siehe § 8 dieser AGB).

(4) [Änderungen der Veranstaltung] Progres wird nur in wichtigen und begründeten Fällen Teile des angekündigten Veranstaltungsablaufes oder -inhaltes verändern, und dies nur insoweit, als die Änderung oder Abweichung dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. In jedem Fall wird Progres dafür Sorge tragen, dass die im notwendigen Ausmaß geänderte Veranstaltung der ursprünglich angekündigten im Wesentlichen gleichwertig ist.

(5) [Änderungen des Sitz-oder Stehplatzes] Bei Veranstaltungen, bei denen mit dem Erwerb eines Tickets das Recht verbunden ist, einen bestimmten Sitz-oder Stehplatz einzunehmen, behält sich Progres das Recht vor, in wichtigen und begründeten Fällen den Bestuhlungsplan zu ändern und den Kunden folglich andere Plätze zuzuweisen, soweit ihnen diese Änderung zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. In jedem Fall wird Progres dafür Sorge tragen, dass die ersatzweise zugewiesenen Plätze den ursprünglichen im Wesentlichen gleichwertig sind.

(6) [An-und Abreise] Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind ausschließlich die Kunden für die Organisation der Anreise zum Veranstaltungsort und der Abreise von diesem verantwortlich. Soweit Progres Informationen über die Anreise-und Abreisemöglichkeiten zur Verfügung stellt, erfolgt dies ohne Gewähr. Dasselbe gilt für die Information über Parkmöglichkeiten außerhalb des Veranstaltungsgeländes.

 

§ 3. Angebote, Vertragsabschluss, Preise und Zahlung

(1) [Angebote und Vertragsabschluss] Grundlage des Vertragsabschlusses ist das jeweilige Angebot von Progres, in dem der Leistungsgegenstand festgehalten ist. Die Angebote von Progres sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung von Tickets erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsanbot und sein Einverständnis zu den in diesem Zeitpunkt gültigen AGB samt Hausordnung. Das Angebot des Kunden bedarf der Annahme durch Progres, die den Vertrag zustande kommen lässt. Progres ist berechtigt, die Annahme eines Vertragsanbots ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nebenabreden bedürfen stets einer ausdrücklichen, schriftlich festzuhaltenden Vereinbarung der Vertragsparteien.

(2) [Preise] Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Druckfehler und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die angebotenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben, aber exklusive allfälliger Versandkosten.

(3) [Zutritts-und Altersvoraussetzungen] Mit dem Erwerb von Tickets erklärt der Kunde ferner, dass er die gesetzlichen und die von Progres allenfalls zusätzlich aufgestellten Zutritts-und Altersvoraussetzungen für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung erfüllt, und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ihm andernfalls der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden muss, ohne dass das Entgelt für das Ticket erstattet wird.

(4) [Übergabe und Versand der Tickets] Die Tickets werden, wenn sie nicht Zug um Zug übergeben werden, je nach Vereinbarung entweder per Post oder einen sonstigen Versanddienst zugesandt oder an der Tages-oder Abendkassa zur Abholung hinterlegt. Der Versand von Tickets erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde wird versendete Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und allfällige Reklamationen ohne unnötigen Aufschub mitteilen; ist er Unternehmer, so ist er bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungsansprüche zur sofortigen Prüfung der Tickets und zur umgehenden Mängelrüge verpflichtet.

(5) [Eigentumsvorbehalt] Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Zahlung seine Gültigkeit. Progres behält sich das Eigentum an den Tickets bis zur vollständigen Zahlung des Ticketpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und Progres unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Tickets und von jedem Besitzwechsel zu unterrichten.

(6) [Zahlung] Das Entgelt ist mit Vertragsabschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart. Gleiches gilt für allenfalls anfallende Versandkosten. Werden Tickets im Vorverkauf erworben und an der Tages-oder Abendkassa zur Abholung bereit gehalten, kann die Aushändigung der Tickets verweigert werden, wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist und auch nicht aus Anlass der Abholung der Tickets in bar erfolgt.

(7) [Ermäßigungen] Für den Fall, dass seitens Progres Ermäßigungen angeboten werden, können diese nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme zweifelsfrei nachgewiesen werden (etwa durch Vorlage eines Ausweises). Ermäßigungen können stets nur zum Zeitpunkt des Ticketerwerbs geltend gemacht und nicht im Nachhinein gewährt werden. Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme mehrerer Ermäßigungen, kann gleichwohl nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Werden Tickets bestellt und kann der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ermäßigung bei Abholung der Tickets oder beim Einlass zur Veranstaltung nicht erbracht werden, so wird die Ermäßigung nicht gewährt und es ist ein Aufpreis auf den regulären Ticketpreis zu leisten; eine Rückerstattung des Ticketpreises findet nicht statt.

(8) [Rücktrittsrecht – Haustürgeschäft] Ein Kunde, der Verbraucher ist, kann unter den Voraussetzungen des § 3 Konsumentenschutzgesetz von seinem Vertragsan- bot oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung weder in den von Progres für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von ihr dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde (auch dieser AGB), die zumindest den Namen und die Anschrift von Progres, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich gegenüber Progres zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Progres behält sich vor, die Tickets erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern. Der Kunde ist, sofern er bereits im Besitz der Tickets ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechtes zur Rücksendung verpflichtet; die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

(9) [Rücktrittsrecht – Fernabsatz] Festgehalten wird, dass es sich bei den von Progres angebotenen Leistungen um Freizeit-Dienstleistungen handelt und daher dem Käufer im Falle des Ticketerwerbs im Fernabsatz kein Rücktrittsrecht zusteht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAG). Allgemein gilt das Rücktrittsrecht nach §3 KSchG. Konsumentenschutzgesetz.

(10) [Zurücknahme und Umtausch von Tickets] Progres ist – außer im Falle der Absage der Veranstaltung gemäß § 2 Absatz 3 dieser AGB und im Falle eines Rücktritts gemäß § 3 Absatz 8 dieser AGB – nicht verpflichtet, bereits gezahlte Tickets zurückzunehmen oder umzutauschen. Ebenso wenig ist Progres verpflichtet, für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene oder für in Verlust geratene Tickets Ersatz zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für an der Tages-oder Abendkassa hinterlegte und nicht abgeholte Tickets.

 

§ 4. Weitergabe von Tickets an dritte Personen

(1) Die entgeltliche Weitergabe von Tickets zu höheren als den von Progres angebotenen Preisen ist untersagt, ebenso jede Form von gewerblichem oder kommerziellem Handel ohne vorherige Zustimmung von Progres.

(2) Unbeschadet des vorstehenden Absatzes können Tickets, die übertragbar sind, unentgeltlich oder – soweit dies nicht gewerblich oder kommerziell erfolgt – höchstens zum Selbstkostenpreis an Dritte, die die Zutritts-und Altersvoraussetzungen im Sinne des § 3 Absatz 3 erfüllen, weitergegeben werden. Dies setzt allerdings stets voraus, dass dem Dritten das gesamte mit Progres bestehende Vertragsverhältnis überbunden wird, er also insbesondere auch den AGB und der Hausordnung zustimmt. Andernfalls haftet der ursprüngliche Kunde gegenüber Progres für alle daraus entstehenden Schäden und hält Progres im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, auch in Bezug auf Rechtsverfolgungskosten, schad-und klaglos.

(3) Tickets, die unübertragbar sind (etwa weil sie auf den Namen des Kunden lauten), können nur in begründeten Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung von Progres weitergegeben werden. Die Weitergabe setzt stets voraus, dass der Dritte der Übernahme des gesamten, mit Progres bestehenden Vertragsverhältnisses, also insbesondere auch den AGB und der Hausordnung, zustimmt.

 

§ 5. Durchführung und Sicherheit der Veranstaltung

(1) [Allgemeine Gefahrenhinweise] Progres wendet bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltungen größte Sorgfalt an und schließt alle erkennbaren Gefahrenquellen nach bestem Wissen und Gewissen aus. Dennoch können einzelne Veranstaltungen Risiken jedenfalls für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Dispositionen bergen, die allerdings veranstaltungsimmanent sind und daher nicht zur Gänze ausgeschaltet werden können, wie zum Beispiel:

a. Lärm: Bei Veranstaltungen mit Musik kann aufgrund der Lautstärke bei Menschen mit besonderer gesundheitlicher Disposition die Gefahr von Hör-oder Gesundheitsschäden bestehen. Die Kunden werden dazu aufgefordert, sich nicht in der Nähe der Lautsprecherboxen aufzuhalten und im Übrigen bei entsprechender gesundheitlicher Disposition für einen hinreichenden Gehörschutz Sorge zu tragen.
b. Licht: Bei Veranstaltungen mit besonderen Lichteffekten, etwa Stroboskopen, kann bei Menschen mit besonderer gesundheitlicher Disposition die Gefahr eines epileptischen Anfalls oder ähnlicher Reaktionen sowie von temporären oder dauerhaften Beeinträchtigungen des Augenlichts bestehen.
c. Beengtheit: Bei den Veranstaltungen von Progres herrscht gewöhnlich eine große Menschenansammlung. Auch wenn Progres stets dafür Sorge trägt, dass die maximale Kapazitätsgrenze des Veranstaltungsortes zu keinem Zeitpunkt überschritten wird, so kann doch bei Menschen mit besonderer gesundheitlicher Disposition die Gefahr klaustrophobischer und ähnlicher Zustände bestehen.

Progres empfiehlt Personen mit besonderer gesundheitlicher Disposition, die sich durch die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung einem Gesundheitsrisiko aussetzen würden, von der Teilnahme an der Veranstaltung Abstand zu nehmen. Nehmen solche Personen dennoch – auf eigene Gefahr – an der Veranstaltung teil, so werden sie entsprechende Vorkehrungen zum Schutz ihrer Gesundheit selbst treffen und beim geringsten Anzeichen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

(2) [Besondere Gefahrenhinweise] Wenn und insoweit Progres im Vorfeld einer Veranstaltung vor besonderen Gefahren dieser Veranstaltung gewarnt und/oder gemäß § 3 Absatz 3 dieser AGB besondere Voraussetzungen für die Teilnahme (etwa gesundheitlicher oder körperlicher Art) definiert, gilt § 5 Absatz 1 sinngemäß.

(3) [Befolgung von Anweisungen] Der Kunde verpflichtet sich, Anweisungen des Veranstalters, seines Sicherheits-und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und sonstiger Einsatzorganisationen unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung derartiger Anweisungen kann der betreffende Kunde des Veranstaltungsortes verwiesen werden. Das Entgelt für das Ticket wird in diesen Fällen nicht erstattet.

(4) [Räumung des Veranstaltungsortes] Nach Ende der Veranstaltung haben sich die Kunden vom Veranstaltungsort zu entfernen. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die auf öffentlichem Grund stattfinden, doch werden die Kunden auch in diesem Fall die Abbau-und Aufräumarbeiten von Progres nicht behindern und nehmen sie zur Kenntnis, dass Progres nach dem Ende solcher Veranstaltungen für die Gewährleistung der Sicherheit am Veranstaltungsort nicht mehr verantwortlich ist und sie daher selbst für ihre Sicherheit Sorge zu tragen haben.

(5) [Haftung der Kunden für Schäden] Kunden, die am Veranstaltungsort rechtswidrig und schuldhaft Schäden verursachen, haben dafür einzustehen und Progres gegenüber der Inanspruchnahme durch dritte Personen, insbesondere auch durch den Eigentümer der Veranstaltungsstätte und andere Kunden, schad-und klaglos zu halten, insbesondere auch in Bezug auf Rechtsverfolgungskosten.

(6) [Hausordnung] Mit dem Erwerb von Tickets akzeptiert der Käufer auch die im Anhang zu diesen AGB enthaltene allgemeine Hausordnung und allfällige zusätzliche Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Hausordnung für einzelne Veranstaltungen zur Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit ergriffen werden. Diese Maßnahmen werden auf geeignete Weise, etwa noch im Vorfeld der Veranstaltung auf der Website von Progres (http://thewhitenights.at) oder sonst durch Aushang oder entsprechende mündliche Anweisung am Veranstaltungsort, bekannt gemacht.

 

§ 6. Jugendschutz

Progres trägt für die Einhaltung der jeweils maßgeblichen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge. Soweit Progres für einzelne Veranstaltungen ein höheres Jugendschutzniveau vorgibt, gilt auch dieses. Jugendlichen, die unter die Ausgehbeschränkungen des jeweils anwendbaren Jugendschutzgesetzes fallen, wird der Einlass ausnahmslos verweigert; das Entgelt für das Ticket wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

§ 7. Nichtraucherschutz

Progres trägt für die Einhaltung der jeweils maßgeblichen tabakrechtlichen Bestimmungen Sorge. Soweit Progres für einzelne Veranstaltungen ein höheres Nichtraucherschutzniveau vorgibt, gilt auch dieses. Die Kunden verpflichten sich, die am Veranstaltungsort geltenden Rauchverbote zu befolgen. Bei Nichtbefolgung kann der betreffende Kunde des Veranstaltungsortes verwiesen werden. Das Entgelt für das Ticket wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

§ 8. Haftungsausschluss

Progres haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

 

§ 9. Foto-, Ton-, Film-und Videoaufnahmen

(1) [Leistungsschutzrechte] Progres weist auf das Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler (§ 66 Abs 1 Urheberrechtsgesetz) sowie auf das ihr selbst als Veranstalterin eingeräumte Leistungsschutzrecht (§ 66 Abs 5 Urheberrechtsgesetz) hin.

(2) [Aufnahmeverbot] Die Kunden sind nicht berechtigt, Foto-, Ton-, Film-oder Video- aufnahmen von der Veranstaltung anzufertigen. Davon ausgenommen ist das Anfertigen von Fotografien zum privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras, Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten, solange damit nicht Persönlichkeitsrechte Dritter oder das Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler oder von Progres verletzt werden. Das Anfertigen von Ton-, Film-oder Videoaufnahmen ist ausnahmslos untersagt.

(3) [Bild-und Tonaufnahmen von Kunden] Der Kunde stimmt zu, dass Progres Foto-, Ton-, Film-oder Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen anfertigt oder anfertigen lässt und für Zwecke der Berichterstattung oder des Marketings verwendet, solange dadurch die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Kunden nicht verletzt werden. Gleiches gilt für Aufnahmen, die die Presse und/oder das Fernsehen mit Zustimmung von Progres anfertigen.

 

§ 10. Datenschutz – Zustimmungserklärung des Kunden

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten – nämlich sein Name, sein Geburtsdatum, seine Postadresse, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse – zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der von ihm besuchten Veranstaltung sowie zur Zusendung von elektronischem und postalischem Werbematerial über zukünftige Veranstaltungen der Progres verarbeitet werden und an die frei-stil Enterprises OG, FN 380507 w (Landesgericht Klagenfurt), Radetzkystrasse 20, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (www.frei-stil.at), zum Zweck der Zusendung von elektronischem und postalischem Werbematerial über zukünftige Veranstaltungen der Progres und der frei-stil Enterprises OG übermittelt werden. Diese Zustimmungserklärung kann seitens des Kunden jederzeit per Brief an die auf der ersten Seite dieser AGB angegebene Adresse der Progres oder per E-Mail an info@thewhitenights.at widerrufen werden. 

§ 10a. Datenspeicherung

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung vom Webshop-Betreiber im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und Zahlungsmethode des Käufers.

Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Reservierungsname. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt bei der etwaigen Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.  

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

 

§ 11. Sonstige Bestimmungen

(1) [Schriftformvorbehalt] Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

(2) [Rechtswahl] Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(3) [Gerichtsstandsvereinbarung] Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den im Titel genannten Sitz von Progres örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, der im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder der im Inland beschäftigt ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Diese Gerichtsstandsvereinbarung lässt Gerichtsstände, die für eine Klage eines Verbrauchers gegen Progres nach dem Gesetz gegeben sind, unberührt.

(4) [Salvatorische Klausel] Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Hausordnung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§ 914 ABGB) durch eine wirksame zu ersetzen.

HAUSORDNUNG

der Progres Projekte und Veranstaltungen GmbH, Radetzkystrasse 20, 9020 Klagenfurt (im Folgenden: Progres)

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Hausordnung ist Bestandteil der AGB von Progres.

(2) Sie gilt für jedermann, der sich am jeweiligen Veranstaltungsort aufhält.

 

§ 2. Hausrecht

(1) Veranstaltungsteilnehmer, die sich am Veranstaltungsort befinden und die die Veranstaltungssicherheit gefährden, die Veranstaltung stören und/oder andere Personen belästigen, können des Veranstaltungsortes jederzeit verwiesen werden. Gleiches gilt für Veranstaltungsteilnehmer, die kein gültiges Ticket besitzen.

(2) Veranstaltungsteilnehmer, die einen Sitz-oder Stehplatz einnehmen, für den sie kein gültiges Ticket besitzen, können dieses Sitz-oder Stehplatzes verwiesen werden.

(3) Das Betreten von abgesperrten Bereichen des Veranstaltungsortes ist untersagt. Veranstaltungsteilnehmer, die sich in solchen Bereichen aufhalten, haben sich unverzüglich wieder zu entfernen. Im Weigerungsfall können sie des Veranstaltungsortes verwiesen werden.

(4) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 wird das Entgelt für das Ticket nicht erstattet.

 

§ 3. Einlass zur Veranstaltung

(1) [Ticketkontrolle] Der Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur mit gültigem Ticket möglich. Wird der Veranstaltungsort vorübergehend verlassen, ist das Ticket bei der Rückkehr an den Veranstaltungsort neuerlich vorzuweisen; gleichermaßen ist es am Veranstaltungsort auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Leute jederzeit vorzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Ticket beim Einlass gegen ein Arm band oder ein sonstiges Kennzeichen zu tauschen; in diesem Fall ist dieses Armband oder Kennzeichen zu tragen und nach vorübergehendem Verlassen des Veranstaltungsortes sowie jederzeit auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Leute vorzuweisen. Werden Tickets zerstört, Armbänder gelöst oder beschädigt oder Kennzeichen unkenntlich, so verlieren sie dadurch ihre Gültigkeit.

Der Zutritt zum Veranstaltungsort ist nur mit gültigem Ticket möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, das Ticket beim Einlass zu entwerten. Wird der Veranstaltungsort vorübergehend verlassen, ist ein erneuter Zutritt mit einem entwerteten Ticket nicht mehr möglich. Vor dem Verlassen ist es daher notwendig, an einem Ausgang, sich vom Veranstalter oder von seinen Leuten, eine Kennzeichnung einzuholen.

(2) [Sicherheitskontrolle] Der Veranstaltungsteilnehmer stimmt zu, dass der Veranstalter vor Gewährung des Zutritts zum Veranstaltungsort eine Sicherheitskontrolle (Personen-und/oder Taschenkontrolle) durch den Ordnerdienst durchführen lässt, soweit dies zur Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit erforderlich ist. Die Sicherheitskontrolle ist bei begründetem Anlass auch noch möglich, wenn sich ein Veranstaltungsteilnehmer bereits am Veranstaltungsgelände aufhält.

(3) [Verweigerung des Einlasses] Der Veranstalter ist berechtigt, den Einlass bei Vorliegen wichtiger Gründe zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn verbotene Gegenstände im Sinne des § 3 Absatz 1 dieser Hausordnung mitgeführt werden oder wenn Personen unter übermäßigem Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen oder sonstige Gründe vorliegen, die begründeten Anlass zur Annahme geben, dass die betreffende Person die Veranstaltungssicherheit gefährden, die Veranstaltung stören und/oder andere Personen belästigen könnte. Wird der Einlass infolge Vorliegens eines wichtigen Grundes verweigert, so verlieren das Ticket und gegebenenfalls auch ein Armband oder ein sonstiges Kennzeichen ihre Gültigkeit. Das Entgelt für das Ticket wird in diesen Fällen nicht erstattet.

(4) [Kleidervorschriften] Wird im Vorfeld der Veranstaltung um die Einhaltung einer bestimmten Kleiderordnung (Dresscode) ersucht, so wählen die Veranstaltungsteilnehmer ihre Kleidung entsprechend, andernfalls wählen sie ihre Kleidung dem Anlass entsprechend. Bei groben Verstößen gegen diese Kleidervorschriften kann in Anwendung des § 3 Absatz 3 dieser Hausordnung der Einlass zur Veranstaltung verweigert werden.

(5) [Zu-Spät-Kommen] Bei Veranstaltungen, bei denen zu spät kommende Teilnehmer die Veranstaltung stören würden, werden diese nach Anweisung des Ordnerdienstes erst in der Pause, allenfalls in einer Applauspause, eingelassen. Ein Ersatz des Ticketpreises findet in diesen Fällen nicht statt.

 

§ 4. Generelle Verhaltensregeln

(1) [Verbotene Gegenstände] Bei sämtlichen Veranstaltungen von Progres ist die Mitnahme folgender Gegenstände untersagt:

a. Film-und Videokameras jeder Art sowie solche Fotokameras, die ihrer Art nach nicht nur dem privaten Gebrauch dienen;
b. Speisen und Getränke, insbesondere alkoholische Getränke aller Art; ferner Drogen und Stimulanzien;
c. Behältnisse jeglicher Art aus Glas, insbesondere auch Parfümflaschen;
d. Becher, Krüge, Dosen jeder Art sowie Gegenstände, die aus PET oder anderem zerbrechlichen, splitternden oder aus besonders hartem Material hergestellt sind; ferner Tetrapackungen;
e. Tiere, insbesondere auch Haustiere, ausgenommen jedoch Blindenhunde und Diensthunde der Polizei;
f. Waffen jeglicher Art, insbesondere auch Pfefferspray und Gegenstände, die (auch) als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten, wie etwa Werkzeuge, Baseballschläger, Stockschirme, Helme und dergleichen;
g. pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Fackeln, Wunderkerzen und dergleichen;
h. Gassprühdosen, ätzende, brennbare und färbende Substanzen, ferner Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen können oder die leicht entzündbar sind, mit Ausnahme handelsüblicher Taschenfeuerzeuge;
i. Musikanlagen, Megaphone, Fan-Tröten, Vuvuzelas und dergleichen;
j. Werbematerial, das seiner Art nach zur Verbreitung am Veranstaltungsort dienen kann, sowie Material, gleich welcher Art (insbesondere auch Bekleidung), durch das politische oder religiöse Ansichten verbreitet werden sollen;
k. alle sonstigen Gegenstände, durch die die Veranstaltungssicherheit gefährdet, die Veranstaltung gestört und/oder andere Veranstaltungsteilnehmer belästigt werden könnten.

Werden verbotene Gegenstände nicht freiwillig vom Veranstaltungsort entfernt, können sie vom Sicherheitspersonal abgenommen und beim Ausgang hinterlegt werden, wo sie vom betreffenden Veranstaltungsteilnehmer bei Verlassen des Veranstaltungsortes abzuholen sind. Werden sie bis zum Ende der Veranstaltung nicht abgeholt, werden sie ohne Zögern beim Fundamt hinterlegt.

(2) [Rauchverbot] Das Rauchen ist nur innerhalb der dafür eingerichteten und als solche gekennzeichneten Raucherzonen erlaubt. Im Übrigen gilt § 7 der AGB von Progres.

 

§ 5. Besondere Verhaltensregeln

(1) Der Veranstalter ist zu jeder Zeit – wenn dies notwendig ist, um die Veranstaltungssicherheit zu gewährleisten, Störungen der Veranstaltung hintanzuhalten und/oder Belästigungen der Veranstaltungsteilnehmer auszuschließen – insbesondere berechtigt,
a. das Verwenden von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationseinrichtungen zu untersagen;
b. einzelne Bereiche des Veranstaltungsortes ganz oder teilweise zu sperren;
c. den Kreis der Veranstaltungsteilnehmer einzuschränken, die sich in einem bestimmten Bereich des Veranstaltungsortes zur selben Zeit aufhalten;
d. jede sonstige Maßnahme zu ergreifen, die notwendig ist, um die Veranstaltungssicherheit zu gewährleisten, Störungen der Veranstaltung hintanzuhalten und/oder Belästigungen der Veranstaltungsteilnehmer auszuschließen.

(2) Wenn der Veranstalter von einer der Ermächtigungen im Sinne des Absatzes 1 Gebrauch macht, werden die Veranstaltungsteilnehmer auf geeignete Weise darüber in Kenntnis gesetzt. Die Veranstaltungsteilnehmer verpflichten sich, derartigen Anweisungen des Veranstalters unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung derartiger Anweisungen kann der betreffende Veranstaltungsteilnehmer des Veranstaltungsortes verwiesen werden. Das Entgelt für das Ticket wird in diesen Fällen nicht erstattet.

GEWINNSPIELE

der Progres Projekte und Veranstaltungen GmbH
Radetzkystrasse 20, 9020 Klagenfurt(im Folgenden: Progres)

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen voraus. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Progres behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls wird der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen, mit einem ständigen Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos
Die Gewinnspiele enden generell am Veranstaltungstag um 12:00 Uhr, falls nicht anders kommuniziert.
Der Gewinner wird per E-Mail und / oder Facebook informiert. Sollte der Gewinner nicht auf die Gewinnbenachrichtigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (Max. 10 Tage) reagieren, wird der Gewinn weiter gegeben.
Der Gewinner erhält 1 Stück Eintrittskarte für die „Velden White Nights Party“ in Velden sofern das Paket nichts anders vorsieht.
Der Gewinn bezieht sich immer nur für das Veranstaltungsjahr in welchem er verlost wurde. KEINE FOLGEJAHRE!
Auf den Gewinn gibt es keinen Gewähr- oder Garantieanspruch.Für den Fall, dass der Gewinn innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Garantiezeit zum Garantiefall wird, hat sich der Gewinner an den Hersteller zu wenden. Es kann seitens der Preisvergleich Progres nicht garantiert werden, dass den Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller stattgegeben wird. Es obliegt allein dem Hersteller, den Garantiefall anzuerkennen und auch, ob diesem auf Kulanz nachgekommen wird. Der Gewinn wird ohne Rechnung ausgeliefert und es wird auch auf Wunsch keine Rechnung angefertigt.
Progres behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Keine Barablöse. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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